Anmeldung

Für die 5. Klasse der Gemeinschaftsschule Hermann-Neuberger-Völklingen können alle Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr die Klassenstufe 4 einer Grundschule besuchen.

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass es zwei Gemeinschaftsschulen am Standort Völklingen gibt, die sich lediglich das Sekretariat teilen.  Bitte teilen Sie den Sekretärinnen mit, welche Gemeinschaftsschule Ihr Kind besuchen soll.

Wir garantieren Ihnen die Betreuung ihres Kindes. Gegen Ende des Schuljahres findet im Rahmen unseres Begrüßungsfestes ein erstes Kennenlernen zwischen den Schulneulingen und ihren zukünftigen KlassenlehrerInnen statt. Den Termin erhalten Sie rechtzeitig. Hier lernen die Kinder auch ihre Schulpaten kennen.

Liebe Eltern,

Sie können Ihr Kind bei uns von Samstag 04.03.23 bis einschließlich Dienstag 14.03.2023 jeweils von 8:00 bis 15:30 Uhr sowie an den beiden Samstagen (04.03. und 11.03.) von 9:00 bis 12:00 Uhr an unserer Schule anmelden.

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte nachfolgendes Buchungssystem, indem Sie einen für Sie passenden Zeitslot auswählen.

Sehen Sie bitte davon ab, samstags Termine außerhalb der Spanne von 9:00 – 12:00 Uhr zu wählen.

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Für die Anmeldung in Klassenstufe 5 sind folgende Dokumente notwendig:
  • das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule

  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und entweder

  • einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht​​​ oder

  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder

  • eine  ärztliche  Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann oder

  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.